Holding in Ungarn: Erst die Beteiligungen klären
Bei einer Holding oder einer Tochtergesellschaft hängen die richtigen Schritte von den beteiligten Unternehmen, ihren Tätigkeiten und den Ländern ab, in denen die Geschäftsleitung tatsächlich arbeitet. Aus dem ungarischen Körperschaftsteuersatz von 9 % folgt für eine internationale Gruppe keine automatische Steuerersparnis. Vor einer Gestaltung müssen die zuständigen Rechts- und Steuerberater den konkreten Aufbau prüfen.
Was vor einer Entscheidung feststehen sollte
Wem sollen die Anteile gehören? Welche Aufgabe übernimmt jede Gesellschaft? Wo werden Entscheidungen getroffen? Welche Verträge, Konten und Buchhaltungswege sind erforderlich? Ohne diese Antworten lässt sich nicht seriös beurteilen, ob eine ungarische Gesellschaft zur bestehenden Gruppe passt.
HUNCONSULT begleitet die organisatorische Vorbereitung einer ungarischen Kft. und stimmt die erforderlichen Schritte mit unabhängigen Partner-Anwälten und Partner-Steuerberatern ab. Große internationale Mutter-, Tochter-, Holding- und Beteiligungsstrukturen gehören zum Angebot von DER BUDAPESTER. Dort wird die Struktur im Zusammenhang betrachtet, bevor eine einzelne Gesellschaft gegründet wird.
Wenn Sie zunächst klären möchten, ob eine normale ungarische Kft. oder eine größere Unternehmensstruktur zu Ihrem Vorhaben gehört, sprechen Sie mit mir. Eine steuerliche Wirkung kann erst nach Prüfung Ihrer konkreten Situation beurteilt werden.
