Firmengründung in Ungarn: Was die 9 % Körperschaftsteuer bedeuten
Der allgemeine ungarische Körperschaftsteuersatz beträgt laut ungarischer Steuerbehörde NAV 9 %. Diese Zahl beschreibt den Steuersatz für die Gesellschaft. Sie sagt für sich allein noch nichts darüber aus, wie hoch die gesamte Steuerbelastung eines Unternehmers sein wird. Dafür kommt es unter anderem auf die tatsächliche Tätigkeit, den Ort der Geschäftsleitung und die persönliche steuerliche Situation an. Diese Fragen gehören vor einer Gründung zur zuständigen Steuerberatung.
Die Gründung beginnt vor dem Registereintrag
Wenn Sie eine Kft. in Ungarn gründen möchten, sollten die Beteiligten, die Tätigkeit und die geplante Geschäftsleitung feststehen. Ebenso wichtig sind eine geeignete Firmenadresse, die Vorbereitung des Banktermins und die spätere Buchhaltung. Eine schnelle Eintragung allein beantwortet diese Fragen nicht.
Ich bespreche mit Ihnen die organisatorische Vorbereitung und begleite die erforderlichen Schritte. Der zuständige unabhängige Partner-Anwalt übernimmt die rechtliche Gründung. Steuerliche Fragen und die laufende Buchhaltung bearbeiten die dafür befugten unabhängigen Partner. Die Bank entscheidet selbst über die Kontoeröffnung.
Was HUNCONSULT begleitet
HUNCONSULT bietet vollständige Gründungspakete mit deutschsprachiger Vorbereitung und persönlicher Begleitung. Dazu gehören die Abstimmung mit den beteiligten Partnern, die organisatorische Begleitung zu erforderlichen Behörden- und Bankterminen sowie Büro- und Firmenadresse und Büroservice. Auch die Betreuung nach der Gründung und die Buchhaltung durch unabhängige Partner sind Teil des vorgesehenen Umfangs. Den genauen Leistungsumfang von HUNCONSULT finden Sie auf unserer Website.
Die 9 % sind ein möglicher Standortvorteil, aber keine persönliche Steuerzusage. Bevor Sie sich für eine Gründung entscheiden, sollten die zuständigen Berater Ihre konkrete Situation prüfen. Wenn Sie Ihre Pläne besprechen möchten, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
